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Projekt

PVA Lindhorst

31698 Lindhorst · Landkreis Schaumburg, Niedersachsen Montage abgeschlossen · Netzanschluss geplant Q1-Q2/2027 Vorab von Steuerberatern geprüft

Aufdach-Photovoltaikanlage mit rund 486 kWp, die Module sind vollständig montiert. Frei ist noch eine Teilanlage mit 119,21 kWp an einem eigenen Wechselrichter. Die Einmalpacht deckt 25 Jahre ab.

Drohnenaufnahme des vollständig belegten Hallendachs der PVA Lindhorst
Luftaufnahme des Standorts. Genaue Anschrift nach dem Erstgespräch.
486 kWp
Gesamtanlage
950 €/kWp
Kaufpreis netto inkl. Pacht
9,32 ct/kWh
EEG-Vergütung
986 kWh/kWp
Spezifischer Ertrag

Teilanlagen

1 freie Teilanlage mit zusammen 119,21 kWp.

Jede Teilanlage ist ein eigener Wechselrichter mit den zugehörigen Modulen und wird einzeln verkauft. Kaufpreis netto 950 € je kWp, inklusive Einmalpacht. Stand der Verfügbarkeit: 14.09.2026.

Wechselrichter Preis IAB bis
WR 3 119,21 kWp 113.250 € 45.896 €

IAB bis: 50 % des Kaufpreises ohne Einmalpacht von 180 € je kWp, höchstens 200.000 € je Betrieb. Verfügbarkeit ohne Gewähr, Teilanlagen werden in der Reihenfolge der Reservierung vergeben.

Vergütung

20 Jahre fest, unabhängig vom Strompreis.

Die Anlage erhält die gesetzliche EEG-Vergütung. Laut Projektentwickler gilt der Satz zum 31.07.2025 von 9,32 ct/kWh. Er steht für 20 Jahre fest und ist unabhängig von der Strompreisentwicklung.

Diese Anlage

9,32 ct/kWh

Feste Vergütung · 20 Jahre

Nach Ablauf der 20 Jahre entfällt die gesetzliche Vergütung. Die Anlage läuft technisch weiter; die Erlöse richten sich dann nach dem Marktpreis. Die Einmalpacht deckt 25 Jahre ab; danach ist eine Verlängerung um 2 x 5 Jahre gegen 10 % der Einspeisevergütung möglich.

Technische Daten

Anlagentyp
Aufdachanlage
Gesamtanlage
486,4 kWp
Spezifischer Ertrag
976 bis 993 kWh je kWp und Jahr
Ertragsgutachten
PV-Sol
Module
DAS-Solar DAS-DH96NE (455 Wp)
Wechselrichter
Huawei SUN2000
Einspeisung
Mittelspannung
Technische Betriebsbereitschaft
31.07.2025
Inbetriebnahme durch Netzbetreiber
geplant Q1-Q2/2027
Flächensicherung
Grunddienstbarkeit

Wirtschaftliche Eckwerte

Preis je kWp
950 €

Enthält 180 € je kWp Einmalpacht für 25 Jahre.

Einspeisevergütung
9,32 ct/kWh, 20 Jahre fest
Pacht
einmalig für 25 Jahre, im Kaufpreis enthalten

Verlängerungsoption 2 x 5 Jahre gegen 10 % der Einspeisevergütung.

Betriebsführung und Versicherung
13,00 € je kWp und Jahr

Kaufmännisch 4,50 €, technisch 7,00 €, Versicherung 1,50 €.

Netzanschluss
geplant Q1-Q2/2027

Laut Projektentwickler kann sich die Inbetriebnahme durch Netzausbau oder die Lieferung der Trafostation verzögern.

Unsere Prüfung

Vorab von Steuerberatern geprüft. Im Worst Case durchgerechnet.

Kein Projekt geht online, bevor Steuerberater aus unserem Netzwerk es auf Herz und Nieren geprüft haben und die Wirtschaftlichkeit im Worst-Case-Szenario durchgerechnet ist. nikitus berät auch Projektentwickler - wir kennen die Annahmen, mit denen eine Rendite im Angebot besser aussieht, als sie am Ende ist. Diese sechs Punkte prüfen wir bei jedem Projekt, bei diesem ebenso wie bei einem Angebot, das Sie von einem anderen Anbieter erhalten haben.

01

Ertragsannahmen

Wir gleichen das Ertragsgutachten gegen Standortdaten ab und prüfen die unterstellte Degression der Module. Zu optimistische Degressionskurven sind der häufigste Hebel, mit dem eine Rendite besser aussieht, als sie ist.

02

Vollständigkeit der Kosten

Wir prüfen, ob Betriebsführung, Versicherung, Instandhaltungsrücklage, Direktvermarktung und Steuerberatung vollständig und realistisch in der Rechnung stehen. Eine fehlende Position verschiebt die Rendite um mehrere Zehntelprozentpunkte.

03

Kaufpreis im Marktvergleich

Wir ordnen den Preis je kWp gegen vergleichbare Anlagen ein - über den direkten Zugang zu Projektentwicklern, deren Kalkulation wir aus der Beratung kennen.

04

Pacht und Flächensicherung

Wir prüfen Laufzeit, Verlängerungsoptionen, die Konditionen nach Ablauf und ob die Fläche dinglich gesichert ist. Was nach 20 Jahren gilt, entscheidet über einen erheblichen Teil des Gesamtergebnisses.

05

Worst-Case-Rechnung

Wir rechnen Zins, Tilgung und Kapitaldienst im Worst-Case-Szenario gegen den Cashflow: weniger Ertrag, höhere Kosten, höherer Anschlusszins. Die Anlage muss sich auch dann in jedem Jahr selbst tragen.

06

Steuerliche Vorprüfung

Steuerberater aus unserem Netzwerk prüfen jedes Projekt vor der Freigabe auf Herz und Nieren - insbesondere die Voraussetzungen des § 7g EStG und die Abgrenzung zur Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 72 EStG. Für Ihren Einzelfall stimmen wir uns eng mit Ihrem Steuerberater ab.

Datenraum

Die Unterlagen gibt es im Gespräch, nicht per Download.

Kaufvertrag, Statik, Ertragsgutachten, Standortdaten und die vollständige Wirtschaftlichkeitsrechnung sind vertraulich. Wir geben sie nach dem Erstgespräch gezielt frei - und rechnen die Zahlen dann auf Ihre Situation, statt Ihnen eine Musterkalkulation zu schicken.

Nach dem Erstgespräch verfügbar
  • Vollständiger Datenraum Sämtliche Projektunterlagen in strukturierter Ablage.
  • Nachweis der Einspeisevergütung Zuschlagsbescheide bzw. Netzzusage.
  • Technische Planung Auslegung, Komponenten und Ertragsgutachten nach PV-Sol.
  • Statikbericht Nachweis der Dachlasten für die Aufdachmontage.
  • Kaufvertrag Vertragsentwurf mit Zahlungsplan nach Baufortschritt.
  • Wirtschaftlichkeitsrechnung Vollständige Cashflow-Rechnung über die Laufzeit, auf Ihre Steuersituation gerechnet.
  • Standortdaten Genaue Anschrift, Netzanschluss und Flächenunterlagen.

Wichtiger Hinweis. Sämtliche Projektangaben beruhen auf Unterlagen des Projektpartners und erfolgen ohne Gewähr. Ertrags-, Kosten- und Vergütungsangaben sind Prognosen auf Basis vereinfachter Annahmen; die tatsächlichen Ergebnisse können erheblich abweichen. Der dargestellte Effekt des Investitionsabzugsbetrags ist eine Steuerstundung und keine endgültige Steuerersparnis; er setzt einen ausreichenden Gewinn im Abzugsjahr sowie die Erfüllung sämtlicher Voraussetzungen des § 7g EStG voraus, insbesondere die Gewinngrenze, die betriebliche Nutzung und die Verbleibensfrist. Bleibt die Investition aus, wird der Abzug rückwirkend rückgängig gemacht und nach § 233a AO verzinst. Diese Darstellung ist weder Steuer- noch Rechts- oder Anlageberatung und stellt kein Angebot dar. Die nikitus GmbH erbringt keine Steuerberatung im Sinne des Steuerberatungsgesetzes; die steuerliche Beurteilung im Einzelfall obliegt Ihrem Steuerberater.