Ertragsannahmen
Wir gleichen das Ertragsgutachten gegen Standortdaten ab und prüfen die unterstellte Degression der Module. Zu optimistische Degressionskurven sind der häufigste Hebel, mit dem eine Rendite besser aussieht, als sie ist.
Projekt
Aufdach-Photovoltaikanlage mit rund 486 kWp, die Module sind vollständig montiert. Frei ist noch eine Teilanlage mit 119,21 kWp an einem eigenen Wechselrichter. Die Einmalpacht deckt 25 Jahre ab.
Teilanlagen
Jede Teilanlage ist ein eigener Wechselrichter mit den zugehörigen Modulen und wird einzeln verkauft. Kaufpreis netto 950 € je kWp, inklusive Einmalpacht. Stand der Verfügbarkeit: 14.09.2026.
| Wechselrichter | Leistung | PreisKaufpreis netto | IAB bis | Status |
|---|---|---|---|---|
| WR 3 119,21 kWp | 119,21 kWp | 113.250 € | 45.896 € | frei |
IAB bis: 50 % des Kaufpreises ohne Einmalpacht von 180 € je kWp, höchstens 200.000 € je Betrieb. Verfügbarkeit ohne Gewähr, Teilanlagen werden in der Reihenfolge der Reservierung vergeben.
Vergütung
Die Anlage erhält die gesetzliche EEG-Vergütung. Laut Projektentwickler gilt der Satz zum 31.07.2025 von 9,32 ct/kWh. Er steht für 20 Jahre fest und ist unabhängig von der Strompreisentwicklung.
Diese Anlage
9,32 ct/kWh
Nach Ablauf der 20 Jahre entfällt die gesetzliche Vergütung. Die Anlage läuft technisch weiter; die Erlöse richten sich dann nach dem Marktpreis. Die Einmalpacht deckt 25 Jahre ab; danach ist eine Verlängerung um 2 x 5 Jahre gegen 10 % der Einspeisevergütung möglich.
Technische Daten
Wirtschaftliche Eckwerte
Enthält 180 € je kWp Einmalpacht für 25 Jahre.
Verlängerungsoption 2 x 5 Jahre gegen 10 % der Einspeisevergütung.
Kaufmännisch 4,50 €, technisch 7,00 €, Versicherung 1,50 €.
Laut Projektentwickler kann sich die Inbetriebnahme durch Netzausbau oder die Lieferung der Trafostation verzögern.
Unsere Prüfung
Kein Projekt geht online, bevor Steuerberater aus unserem Netzwerk es auf Herz und Nieren geprüft haben und die Wirtschaftlichkeit im Worst-Case-Szenario durchgerechnet ist. nikitus berät auch Projektentwickler - wir kennen die Annahmen, mit denen eine Rendite im Angebot besser aussieht, als sie am Ende ist. Diese sechs Punkte prüfen wir bei jedem Projekt, bei diesem ebenso wie bei einem Angebot, das Sie von einem anderen Anbieter erhalten haben.
Wir gleichen das Ertragsgutachten gegen Standortdaten ab und prüfen die unterstellte Degression der Module. Zu optimistische Degressionskurven sind der häufigste Hebel, mit dem eine Rendite besser aussieht, als sie ist.
Wir prüfen, ob Betriebsführung, Versicherung, Instandhaltungsrücklage, Direktvermarktung und Steuerberatung vollständig und realistisch in der Rechnung stehen. Eine fehlende Position verschiebt die Rendite um mehrere Zehntelprozentpunkte.
Wir ordnen den Preis je kWp gegen vergleichbare Anlagen ein - über den direkten Zugang zu Projektentwicklern, deren Kalkulation wir aus der Beratung kennen.
Wir prüfen Laufzeit, Verlängerungsoptionen, die Konditionen nach Ablauf und ob die Fläche dinglich gesichert ist. Was nach 20 Jahren gilt, entscheidet über einen erheblichen Teil des Gesamtergebnisses.
Wir rechnen Zins, Tilgung und Kapitaldienst im Worst-Case-Szenario gegen den Cashflow: weniger Ertrag, höhere Kosten, höherer Anschlusszins. Die Anlage muss sich auch dann in jedem Jahr selbst tragen.
Steuerberater aus unserem Netzwerk prüfen jedes Projekt vor der Freigabe auf Herz und Nieren - insbesondere die Voraussetzungen des § 7g EStG und die Abgrenzung zur Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 72 EStG. Für Ihren Einzelfall stimmen wir uns eng mit Ihrem Steuerberater ab.
Datenraum
Kaufvertrag, Statik, Ertragsgutachten, Standortdaten und die vollständige Wirtschaftlichkeitsrechnung sind vertraulich. Wir geben sie nach dem Erstgespräch gezielt frei - und rechnen die Zahlen dann auf Ihre Situation, statt Ihnen eine Musterkalkulation zu schicken.
Wichtiger Hinweis. Sämtliche Projektangaben beruhen auf Unterlagen des Projektpartners und erfolgen ohne Gewähr. Ertrags-, Kosten- und Vergütungsangaben sind Prognosen auf Basis vereinfachter Annahmen; die tatsächlichen Ergebnisse können erheblich abweichen. Der dargestellte Effekt des Investitionsabzugsbetrags ist eine Steuerstundung und keine endgültige Steuerersparnis; er setzt einen ausreichenden Gewinn im Abzugsjahr sowie die Erfüllung sämtlicher Voraussetzungen des § 7g EStG voraus, insbesondere die Gewinngrenze, die betriebliche Nutzung und die Verbleibensfrist. Bleibt die Investition aus, wird der Abzug rückwirkend rückgängig gemacht und nach § 233a AO verzinst. Diese Darstellung ist weder Steuer- noch Rechts- oder Anlageberatung und stellt kein Angebot dar. Die nikitus GmbH erbringt keine Steuerberatung im Sinne des Steuerberatungsgesetzes; die steuerliche Beurteilung im Einzelfall obliegt Ihrem Steuerberater.